ist der 9. Novem­ber in Deutsch­land schon lange. Vor fast 70 Jah­ren fand die natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Dik­ta­tur einen trau­ri­gen Höhe­punkt in der Reichs­pro­grom­nacht. Vor 18 Jah­ren wurde die Ber­li­ner Mauer geöff­net. Und heute debat­tiert und ent­schei­det der deut­sche Bun­des­tag über den Gesetz­ent­wurf zur Neu­re­ge­lung der Tele­kom­u­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung. Ein eben­falls his­to­ri­sches Ereig­nis, kehrt man doch von der Unschulds­ver­mu­tung ab und stellt jeden Nut­zer infor­ma­ti­ons­tech­ni­scher Ange­bote unter einen Gene­ral­ver­dacht. Fern­mel­de­ge­heim­nis ade. Bespit­ze­lung willkommen.

Ich habe lange über­legt, ob ich diese his­to­ri­sche Par­al­lele zie­hen darf. Ich muss mir zudem die Frage stel­len las­sen, ob ich die Shoa nicht durch solch einen Ver­ge­lich ver­harm­lose. Mir geht es aber nicht darum die­ses fürch­ter­li­che Kapi­tel der deut­schen Geschichte zu ver­harm­lo­sen und die gegen­wär­tige Situa­tion (und die han­deln­den Per­so­nen) mit dem drit­ten Reich zu ver­glei­chen, dies war natür­lich ungleich schlim­mer. Den­noch ist es aber Fakt, dass diese Ent­schei­dung an einem der­ma­ßen geschichts­träch­ti­gen Tag getrof­fen wer­den soll. Und diese reiht sich mei­nes Erach­tens in die vor­her­ge­hen­den Ereig­nisse an die­sem Tag ein. Gerade ein sol­cher Tag sollte dazu genutzt wer­den, die Frei­heit zu ver­tei­di­gen und nicht das Gegen­teil zu bewirken.

Das Schäu­ble aller­dings die Bür­ger­rechts­be­we­gung um den AK Vor­rats­da­ten­spei­che­rung mit dem »Größ­ten Feld­herrn aller Zei­ten« ver­gleicht zeigt genau die Ver­fas­sungs­ferne, die die­ser Innen­mi­nis­ter zu haben scheint (via netz­po­li­tik):

Innen­mi­nis­ter Schäu­ble pro­vo­zierte mal wie­der, dies­mal mit einem Hitler-Vergleich. »Wir hat­ten den ›größ­ten Feld­herrn aller Zei­ten‹, den Grö­FaZ, und jetzt kommt die größte Ver­fas­sungs­be­schwerde aller Zei­ten«, asso­zi­ierte er am Mitt­woch­abend vor Jour­na­lis­ten und Rich­tern in Karls­ruhe. Der geschmack­lose Ver­gleich galt einer Sammel-Verfassungsbeschwerde, die der AK Vor­rats­da­ten­spei­che­rung, ein Zusam­men­schluss von Bür­ger­rechts­grup­pen, initi­iert hat.