Der CCC hat in sei­ner Zeit­schrift Daten­schleu­der den Fin­ger­ab­druck von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Wolf­gang Schäu­ble ver­öf­fent­licht. Schäu­ble selbst sieht das aber nacch ZDF Anga­ben eher gelassen:

Den lässt die Aktion aller­dings nach eige­nen Wor­ten »kalt«. Sein Fin­ger­ab­druck sei kein Geheim­nis, den könne jeder haben. »Ich habe nichts zu befürchten.«

Ob er das immer noch so gelas­sen sieht, wenn sein Fin­ger­ab­druck bei­spiels­weise in einem Ver­bre­chens­kon­text gefun­den wird, wage ich aber zu bezweifeln.

Der CCC ließ die Ver­öf­fent­li­chung des Fin­ger­ab­drucks in der Daten­schleu­der zwar recht­lich prü­fen und bekam von sei­nem Rechts­be­ra­ter grü­nes Licht. Diese Auf­fas­sung tei­len aber nicht alle Juris­ten. So sagte bei heise der Ber­li­ner Rechts­an­walt Ulrich Wehner:

Die Auf­fas­sung wird nicht von allen Juris­ten geteilt. »Ich kann mir gut vor­stel­len, dass die betrof­fe­nen Poli­ti­ker und Straf­ver­fol­ger ver­su­chen wer­den, die Ver­öf­fent­li­chung mit dem übli­chen pres­se­recht­li­chen Instru­men­ta­rium zu unter­bin­den und auch Straf­an­zeige erstat­ten wer­den«, erklärt Ulrich Weh­ner von der Ber­li­ner Anwalts­kanz­lei Buch­heim und Part­ner. »Beim Ein­sam­meln der Fin­ger­ab­drü­cke und deren Ver­wen­dung bis hin zur Her­stel­lung einer Fin­ger­ab­druckat­trappe besteht die Gefahr, eine Ord­nungs­wid­rig­keit oder sogar eine Straf­tat zu bege­hen.« Gleich­zei­tig beschei­nigt der Anwalt dem Chaos Com­pu­ter Club eine ein­drucks­volle Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Thema innere Sicher­heit: »Wenn Bür­ger und Jour­na­lis­ten das tun, was staat­li­cher­seits mil­lio­nen­fach und zuneh­mend durch Erhe­bung und Ver­wen­dung bio­me­tri­scher Daten geschieht, steht unter Umstän­den der Staats­an­walt vor der Tür.«

Den­noch ist es eine sehr span­nende Aktion. Ich bin mal auf die end­gül­tige Reak­tion der soge­nann­ten »Sicher­heits­po­li­ti­ker« gespannt. Viel­leicht kommt ja doch noch eine Straf­an­zeige. Und dann sieht man deren wah­res Gesicht: Was­ser pre­di­gen und Wein trinken.

 
 
9. Nov. 2007

ist der 9. Novem­ber in Deutsch­land schon lange. Vor fast 70 Jah­ren fand die natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Dik­ta­tur einen trau­ri­gen Höhe­punkt in der Reichs­pro­grom­nacht. Vor 18 Jah­ren wurde die Ber­li­ner Mauer geöff­net. Und heute debat­tiert und ent­schei­det der deut­sche Bun­des­tag über den Gesetz­ent­wurf zur Neu­re­ge­lung der Tele­kom­u­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung. Ein eben­falls his­to­ri­sches Ereig­nis, kehrt man doch von der Unschulds­ver­mu­tung ab und stellt jeden Nut­zer infor­ma­ti­ons­tech­ni­scher Ange­bote unter einen Gene­ral­ver­dacht. Fern­mel­de­ge­heim­nis ade. Bespit­ze­lung willkommen.

Ich habe lange über­legt, ob ich diese his­to­ri­sche Par­al­lele zie­hen darf. Ich muss mir zudem die Frage stel­len las­sen, ob ich die Shoa nicht durch solch einen Ver­ge­lich ver­harm­lose. Mir geht es aber nicht darum die­ses fürch­ter­li­che Kapi­tel der deut­schen Geschichte zu ver­harm­lo­sen und die gegen­wär­tige Situa­tion (und die han­deln­den Per­so­nen) mit dem drit­ten Reich zu ver­glei­chen, dies war natür­lich ungleich schlim­mer. Den­noch ist es aber Fakt, dass diese Ent­schei­dung an einem der­ma­ßen geschichts­träch­ti­gen Tag getrof­fen wer­den soll. Und diese reiht sich mei­nes Erach­tens in die vor­her­ge­hen­den Ereig­nisse an die­sem Tag ein. Gerade ein sol­cher Tag sollte dazu genutzt wer­den, die Frei­heit zu ver­tei­di­gen und nicht das Gegen­teil zu bewirken.

Das Schäu­ble aller­dings die Bür­ger­rechts­be­we­gung um den AK Vor­rats­da­ten­spei­che­rung mit dem »Größ­ten Feld­herrn aller Zei­ten« ver­gleicht zeigt genau die Ver­fas­sungs­ferne, die die­ser Innen­mi­nis­ter zu haben scheint (via netz­po­li­tik):

Innen­mi­nis­ter Schäu­ble pro­vo­zierte mal wie­der, dies­mal mit einem Hitler-Vergleich. »Wir hat­ten den ›größ­ten Feld­herrn aller Zei­ten‹, den Grö­FaZ, und jetzt kommt die größte Ver­fas­sungs­be­schwerde aller Zei­ten«, asso­zi­ierte er am Mitt­woch­abend vor Jour­na­lis­ten und Rich­tern in Karls­ruhe. Der geschmack­lose Ver­gleich galt einer Sammel-Verfassungsbeschwerde, die der AK Vor­rats­da­ten­spei­che­rung, ein Zusam­men­schluss von Bür­ger­rechts­grup­pen, initi­iert hat.

 
 
21. Sep. 2007

Oder eigent­lich bes­ser: ich rei­che Ver­fas­sungs­be­schwerde ein. Und zwar mit fast 20.000 Ande­ren. Jetzt bleibt nur noch zu hof­fen, dass das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung kippt.

 
 

Via netz­po­li­tik ist heute ein schö­ner Film zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung rein­ge­kom­men. Wie nötig Pro­test gegen die Mache­schaf­ten aus Ber­lin sind zei­gen auch die Äuße­run­gen von Schäu­ble und Jung vom Wochende. Die Bun­des­an­walt­schaft steht da natür­lich nicht zurück. Ich bekomm lang­sam Angst, nicht vor Ter­ro­ris­ten son­dern vor unse­rer Regierung.

 

 
 
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