19. Mai. 2009

Du bist Deutsch­land war ein­mal. Jetzt bist du Ter­ro­rist. Ein schön gemach­tes Video, dass die schein­bare Ein­stel­lung unse­rer Bun­des­re­gie­rung zu uns Bür­gern darstellt.

Du bist Ter­ro­rist from lexela on Vimeo.

 
 

Der CCC hat in sei­ner Zeit­schrift Daten­schleu­der den Fin­ger­ab­druck von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Wolf­gang Schäu­ble ver­öf­fent­licht. Schäu­ble selbst sieht das aber nacch ZDF Anga­ben eher gelassen:

Den lässt die Aktion aller­dings nach eige­nen Wor­ten »kalt«. Sein Fin­ger­ab­druck sei kein Geheim­nis, den könne jeder haben. »Ich habe nichts zu befürchten.«

Ob er das immer noch so gelas­sen sieht, wenn sein Fin­ger­ab­druck bei­spiels­weise in einem Ver­bre­chens­kon­text gefun­den wird, wage ich aber zu bezweifeln.

Der CCC ließ die Ver­öf­fent­li­chung des Fin­ger­ab­drucks in der Daten­schleu­der zwar recht­lich prü­fen und bekam von sei­nem Rechts­be­ra­ter grü­nes Licht. Diese Auf­fas­sung tei­len aber nicht alle Juris­ten. So sagte bei heise der Ber­li­ner Rechts­an­walt Ulrich Wehner:

Die Auf­fas­sung wird nicht von allen Juris­ten geteilt. »Ich kann mir gut vor­stel­len, dass die betrof­fe­nen Poli­ti­ker und Straf­ver­fol­ger ver­su­chen wer­den, die Ver­öf­fent­li­chung mit dem übli­chen pres­se­recht­li­chen Instru­men­ta­rium zu unter­bin­den und auch Straf­an­zeige erstat­ten wer­den«, erklärt Ulrich Weh­ner von der Ber­li­ner Anwalts­kanz­lei Buch­heim und Part­ner. »Beim Ein­sam­meln der Fin­ger­ab­drü­cke und deren Ver­wen­dung bis hin zur Her­stel­lung einer Fin­ger­ab­druckat­trappe besteht die Gefahr, eine Ord­nungs­wid­rig­keit oder sogar eine Straf­tat zu bege­hen.« Gleich­zei­tig beschei­nigt der Anwalt dem Chaos Com­pu­ter Club eine ein­drucks­volle Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Thema innere Sicher­heit: »Wenn Bür­ger und Jour­na­lis­ten das tun, was staat­li­cher­seits mil­lio­nen­fach und zuneh­mend durch Erhe­bung und Ver­wen­dung bio­me­tri­scher Daten geschieht, steht unter Umstän­den der Staats­an­walt vor der Tür.«

Den­noch ist es eine sehr span­nende Aktion. Ich bin mal auf die end­gül­tige Reak­tion der soge­nann­ten »Sicher­heits­po­li­ti­ker« gespannt. Viel­leicht kommt ja doch noch eine Straf­an­zeige. Und dann sieht man deren wah­res Gesicht: Was­ser pre­di­gen und Wein trinken.

 
 
21. Sep. 2007

Oder eigent­lich bes­ser: ich rei­che Ver­fas­sungs­be­schwerde ein. Und zwar mit fast 20.000 Ande­ren. Jetzt bleibt nur noch zu hof­fen, dass das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung kippt.

 
 
18. Sep. 2007

In der Haupt­stadt des Kali­fats Frei­staats Bay­ern. Der erste Demons­trant, der die Schäu­blone gezeigt hat wurde in München-Schwabing wegen des »Anfangs­ver­dachts auf Belei­di­gung« ange­zeigt. Der Münch­ner Stu­dent Tho­mas Kit­tel wurde bei einer Poli­zei­kon­trolle ange­hal­ten, weil die Schäu­blone als Zei­chen »stil­len Pro­tests« in sei­nem Auto hing. Anschlie­ßend wurde das kom­plette Auto durchsucht.

Sym­pa­thisch ist auch Knit­tels Reak­tion auf die Festnahme:

„Im Nach­hin­ein finde ich das fast lus­tig, zum Glück hatte ich was zu lesen dabei“, sagt er nun. Eine Gelas­sen­heit, die erstaunt, denn mitt­ler­weile harrt die Anzeige, wie Poli­zei­spre­cher Mar­kus Deng­ler bestä­tigt, bei der Münch­ner Staats­an­walt­schaft ihrer Bear­bei­tung. Ob es zu einer wei­te­ren Ver­fol­gung oder gar einem Pro­zess kommt, ist der­zeit noch unklar.

Schwie­ri­ger ist aber die Bedeu­tung für den Pro­test gegen die Umtrie­big­kei­ten des Bundesinnenministeriums:

Der stille Pro­test an der Fens­ter­scheibe, in sei­ner öffent­li­chen Wir­kung ist er nicht vom Pro­test im Inter­net zu unter­schei­den. Damit könnte die Anzeige gegen Tho­mas Kit­tel zu einem Fall wer­den, der Tau­sende von Web­sei­ten­be­trei­bern zu poten­ti­el­len Straf­tä­tern wer­den lässt.

 

 
 
neuere Einträge
 
Creative Commons-Lizenz BY-NC-SA 3.0 DE