Du bist Deutschland war einmal. Jetzt bist du Terrorist. Ein schön gemachtes Video, dass die scheinbare Einstellung unserer Bundesregierung zu uns Bürgern darstellt.
Du bist Terrorist from lexela on Vimeo.
Du bist Deutschland war einmal. Jetzt bist du Terrorist. Ein schön gemachtes Video, dass die scheinbare Einstellung unserer Bundesregierung zu uns Bürgern darstellt.
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Gestern hat der Bundestag in erster Lesung über ein Gesetz zur Indizierung und Sperrung von Internetseiten beraten. Dieses Zensurgesetz soll laut der CDU/SPD Regierung gegen Kinderpornografie eingesetzt werden, ist aber dazu komplett ungeeignet. Die Sperren wären mit minimalem technischen Aufwand zu umgehen. Vorneweg ist natürlich klar, dass es nicht darum geht, Kinderpornos zu verteidigen. Ein Mittel muss jedoch wirksam sein und sollte möglichst wenige Kollateralschäden an unserer demokratischen Grundordnung hinterlassen.
In der gestrigen Debatte hat der innenpolitische Sprecher der FDP Bundestagsfraktion Max Stadler die Probleme des Gesetzesentwurfes sehr gut beschrieben:
Eine Einführung von Zensurmechanismen und geheim Sperrlisten wie von unsere Regierung gefordert stellt hingegen einen Dammbruch dar. Die freie Meinungsäusserung wäre hierdurch sehr gefährdet. Am 60. Jahrestag der Ratifizierung des Grundgesetzes ist es leider nötig, es gegen undemokratische Strömungen zu verteidigen.
Beim deutschen Bundestag ist eine Online-Petition eingerichtet, bei der man gegen dieses Vorhaben protestieren kann. Bitte zeichnet diese Online Petition mit um dem Protest mehr Gewicht zu verleihen. Weitere Infos zu der Petition und wie das etwas unkomfortable Bundestagssystem funktioniert gibt es unter zeichnemit.de.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr auch in eurem Umfeld Werbung für diese Petition macht. Vielleicht ist das Gesetz ja noch zu stoppen.
Der CCC hat in seiner Zeitschrift Datenschleuder den Fingerabdruck von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble veröffentlicht. Schäuble selbst sieht das aber nacch ZDF Angaben eher gelassen:
Den lässt die Aktion allerdings nach eigenen Worten »kalt«. Sein Fingerabdruck sei kein Geheimnis, den könne jeder haben. »Ich habe nichts zu befürchten.«
Ob er das immer noch so gelassen sieht, wenn sein Fingerabdruck beispielsweise in einem Verbrechenskontext gefunden wird, wage ich aber zu bezweifeln.
Der CCC ließ die Veröffentlichung des Fingerabdrucks in der Datenschleuder zwar rechtlich prüfen und bekam von seinem Rechtsberater grünes Licht. Diese Auffassung teilen aber nicht alle Juristen. So sagte bei heise der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Wehner:
Die Auffassung wird nicht von allen Juristen geteilt. »Ich kann mir gut vorstellen, dass die betroffenen Politiker und Strafverfolger versuchen werden, die Veröffentlichung mit dem üblichen presserechtlichen Instrumentarium zu unterbinden und auch Strafanzeige erstatten werden«, erklärt Ulrich Wehner von der Berliner Anwaltskanzlei Buchheim und Partner. »Beim Einsammeln der Fingerabdrücke und deren Verwendung bis hin zur Herstellung einer Fingerabdruckattrappe besteht die Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat zu begehen.« Gleichzeitig bescheinigt der Anwalt dem Chaos Computer Club eine eindrucksvolle Auseinandersetzung mit dem Thema innere Sicherheit: »Wenn Bürger und Journalisten das tun, was staatlicherseits millionenfach und zunehmend durch Erhebung und Verwendung biometrischer Daten geschieht, steht unter Umständen der Staatsanwalt vor der Tür.«
Dennoch ist es eine sehr spannende Aktion. Ich bin mal auf die endgültige Reaktion der sogenannten »Sicherheitspolitiker« gespannt. Vielleicht kommt ja doch noch eine Strafanzeige. Und dann sieht man deren wahres Gesicht: Wasser predigen und Wein trinken.
ist der 9. November in Deutschland schon lange. Vor fast 70 Jahren fand die nationalsozialistische Diktatur einen traurigen Höhepunkt in der Reichsprogromnacht. Vor 18 Jahren wurde die Berliner Mauer geöffnet. Und heute debattiert und entscheidet der deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekomunikationsüberwachung. Ein ebenfalls historisches Ereignis, kehrt man doch von der Unschuldsvermutung ab und stellt jeden Nutzer informationstechnischer Angebote unter einen Generalverdacht. Fernmeldegeheimnis ade. Bespitzelung willkommen.
Ich habe lange überlegt, ob ich diese historische Parallele ziehen darf. Ich muss mir zudem die Frage stellen lassen, ob ich die Shoa nicht durch solch einen Vergelich verharmlose. Mir geht es aber nicht darum dieses fürchterliche Kapitel der deutschen Geschichte zu verharmlosen und die gegenwärtige Situation (und die handelnden Personen) mit dem dritten Reich zu vergleichen, dies war natürlich ungleich schlimmer. Dennoch ist es aber Fakt, dass diese Entscheidung an einem dermaßen geschichtsträchtigen Tag getroffen werden soll. Und diese reiht sich meines Erachtens in die vorhergehenden Ereignisse an diesem Tag ein. Gerade ein solcher Tag sollte dazu genutzt werden, die Freiheit zu verteidigen und nicht das Gegenteil zu bewirken.
Das Schäuble allerdings die Bürgerrechtsbewegung um den AK Vorratsdatenspeicherung mit dem »Größten Feldherrn aller Zeiten« vergleicht zeigt genau die Verfassungsferne, die dieser Innenminister zu haben scheint (via netzpolitik):
Innenminister Schäuble provozierte mal wieder, diesmal mit einem Hitler-Vergleich. »Wir hatten den ›größten Feldherrn aller Zeiten‹, den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten«, assoziierte er am Mittwochabend vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe. Der geschmacklose Vergleich galt einer Sammel-Verfassungsbeschwerde, die der AK Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtsgruppen, initiiert hat.