Manchmal siegt auch der Datenschutz
26 Jul 2007 — 0 Comments — — Estimated reading time: 1 minute read
Das Amtsgericht Offenburg hat in einem Urteil Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren für unzulässig erklärt. Wie heise berichtet bewertete das Amtsgericht den Schutz durch das Fernmeldegeheimnis höher als den Schaden, den die Musikindustrie nachweisen konnte. Einen weitergehenden Kommentar verkneif ich mir als Nicht-Jurist hier aber besser.
Naja, vielleicht besinnt sich die Musikindustrie darauf, Qualität zu vernünftigen Preisen anzubieten und von ihren DRM-Knebelmaßnahmen Abstand zu nehmen. Wünschenswert wäre es…
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