Die Massenklage nimmt Formen an
01 Aug 2007 — 0 Comments — — Estimated reading time: 2 minutes read
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wartet auf die Klage von mittlerweile mehr als 5000 Bürgerrechtlern die sich gegen das durch eine EU-Richtlinie hervorgerufene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wendet. Dieses Gesetz soll die Anbieter von Kommuniktionsdienstleistungen dazu verpflichten, alle Verbindungsdaten, die über ihre Netze durchgeführt werden, zu loggen.
Ob das Gesetz aber in Karlsruhe Bestand haben wird, darf bezweifelt werden, haben die Karlsruher Richter doch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung immer schon sehr hoch bewertet.
Zwar erfahren die Ermittler damit nichts über den Inhalt der Gespräche. Doch lassen die Verbindungsdaten »erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikations- und Bewegungsverhalten zu«, stellte das Bundesverfassungsgericht 2003 stirnrunzelnd fest. Durch die leicht zugänglichen Angaben zum Beruf der Gesprächspartner lassen sich Geschäftskontakte identifizieren, durch die Länge der Telefonate die Intensität von Kontakten — schwerwiegende Grundrechtseingriffe, die aus Sicht der Richter nur zur Verfolgung gravierender Straftaten gerechtfertigt sein können.
Zudem sind die Daten Unverdächtiger besonders geschützt. Wenn »zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben«, bedeute dies eine »hohe Eingriffsintensität«, mahnten die Richter vergangenes Jahr im Beschluss zur Rasterfahndung.
Es wäre ja zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Linie treu bleibt und dieses Gesetz für verfassungswidrig erklärt. BTW fände ich es gut, wenn auch Politiker, die sich gegen dieses Gesetz wenden, sich an dieser Klage beteiligen würden. Es braucht wieder mehr Politiker vom Kaliber eines Gerhard Baum oder Burkhard Hirsch.
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