Lehrer dürfen online benotet werden
24 Aug 2007 — 0 Comments — — Estimated reading time: 2 minutes read
Das Kölner Landgericht hat, wie heise berichtet, eine Klage einer Lehrerin abgewiesen, die auf der Website spickmich.de benotet worden ist.
»In jedem Fall handelt es sich um persönliche, nicht aber sensible Daten, die so einem großen Personenkreis bekannt wurden«, hieß es in der Urteilsbegründung. Weder die Namensnennung noch die Bewertung führe jedoch zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die Benotung sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, erklärten die Richter. Der Deutsche Philologenverband hatte Lehrern nach dem ersten Urteil geraten, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung von Daten auf der jeweiligen Schul-Homepage zurückzuziehen oder nicht mehr zu erteilen.
Das Urteil ist meines Erachtens aus zwei Gründen positiv zu Werten: zum einen hat das Gericht den Wert der freien Meinungsäußerung bestätigt und zum anderen ist Transparenz im Bildungssystem in keinem Fall von Nachteil.
Schüler können meines Erachtens nach sehr gut beurteilen, ob ein Lehrer gut oder ob er schlecht ist. Portale wie spickmich.de sollten von der Lehrerschaft nicht als Bedrohung angesehen werden sondern stattdessen als Mittel der Qualitätssicherung genutzt werden. MeinProf.de wird so teilweise bei uns eingesetzt.
In meinem Schülerleben hat sich ein Lehrer nur einmal von uns bewerten lassen: mein Deutschlehrer, den ich von der 8.-10 Klasse hatte. Komisch, dass ich an ihn im Wesentlichen gute Erinnerungen habe. Und das obwohl wir Anfang der achten Klasse aneinandergerasselt sind.
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