Lehrer dürfen online benotet werden

24 Aug 2007 0 Comments , Estimated reading time: 2 minutes read

Das Köl­ner Landgericht hat, wie heise berichtet, eine Klage ein­er Lehr­er­in abgew­iesen, die auf der Web­site spick​mich​.de benotet worden ist. 

»In jedem Fall han­delt es sich um per­sön­liche, nicht aber sens­ible Daten, die so einem großen Per­son­en­kre­is bekan­nt wur­den«, hieß es in der Urteils­be­gründung. Weder die Namensnen­nung noch die Bew­er­tung führe jedoch zu ein­er Ver­let­zung des Per­sön­lich­keit­s­rechts. Die Beno­tung sei durch das Recht auf freie Mein­ung­säußer­ung gedeckt, erklärten die Richter. Der Deutsche Philo­lo­gen­verb­and hatte Lehr­ern nach dem ersten Urteil ger­aten, ihr Ein­ver­ständ­nis zur Ver­öf­fent­lichung von Daten auf der jew­ei­li­gen Schul-Homepage zurück­zuziehen oder nicht mehr zu erteilen. 

Das Urteil ist meines Eracht­ens aus zwei Gründen pos­it­iv zu Wer­ten: zum ein­en hat das Gericht den Wert der freien Mein­ung­säußer­ung bestätigt und zum ander­en ist Trans­par­enz im Bildungssys­tem in keinem Fall von Nachteil. 

Schüler können meines Eracht­ens nach sehr gut beur­teilen, ob ein Lehr­er gut oder ob er schlecht ist. Portale wie spick​mich​.de soll­ten von der Lehr­er­schaft nicht als Bed­ro­hung angese­hen wer­den son­dern stattdessen als Mit­tel der Qual­itäts­sicher­ung gen­utzt wer­den. Mein​Prof​.de wird so teil­weise bei uns eingesetzt. 

In meinem Schüler­leben hat sich ein Lehr­er nur ein­mal von uns bew­er­ten lassen: mein Deutschlehr­er, den ich von der 8.-10 Klasse hatte. Komisch, dass ich an ihn im Wesent­lichen gute Erin­ner­ungen habe. Und das obwohl wir Anfang der acht­en Klasse anein­ander­ger­asselt sind. 

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