Manchmal siegt auch der Datenschutz

26 Jul 2007 0 Comments , , Estimated reading time: 1 minute read

Das Amts­gericht Offen­burg hat in einem Urteil Ermittlung des Anschlussin­hab­ers bei Tauschbörsen-Strafver­fahren für unzulässig erklärt. Wie heise berichtet bew­er­tete das Amts­gericht den Schutz durch das Fern­melde­ge­heim­nis höh­er als den Schaden, den die Musi­kin­dus­trie nach­weis­en kon­nte. Ein­en weit­erge­henden Kom­ment­ar verkneif ich mir als Nicht-Jur­ist hier aber besser. 

Naja, viel­leicht bes­in­nt sich die Musi­kin­dus­trie darauf, Qual­ität zu ver­nün­fti­gen Preis­en anzu­bi­eten und von ihren DRM-Kne­bel­maß­nah­men Abstand zu neh­men. Wün­schenswert wäre es… 

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