Die Benachrichtigung reicht aus
02 Sep 2009 — 0 Comments — — Estimated reading time: 2 minutes read
Ich habe eine sehr ausführliche und informative Stellungnahme vom Wahlamt der Stadt Köln zu meinem Blogbeitrag über die meiner Meinung nach unzureichende Identitätsprüfung bei der Kommunalwahl erhalten. Hierfür einen herzlichen Dank.
Nach Auffassung der Stadt Köln stellt sich die Rechtslage stellt sich wie folgt dar:
Bevor der Stimmzettel in die Wahlurne geworfen wird, wird die Identität der Wählerin bzw. des Wählers durch den Wahlvorstand überprüft und festgestellt. Der Wahlvorstand kann einen Ausweis verlangen, grundsätzlich reicht aber die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und ein Abgleich mit dem Wählerverzeichnis aus. Sollten Zweifel bezüglich der Identität eines Wählers bestehen, z.B. wenn er keine Wahlbenachrichtigung dabei hat, so darf er trotzdem nicht zurückgewiesen werden. Dann kann und soll der Wahlvorstand aber die Vorlage eines Ausweisdokumentes verlangen. Wenn die Zweifel an der Identität der Wählerin bzw. des Wählers auf diese Weise nicht ausgeräumt werden können, so muss der Wahlvorstand den Wähler nach Beschluss zurückzuweisen.
Der Wahlvorstand muss sich also nicht von jedem Wähler — ohne konkreten Anlass — einen Ausweis vorlegen lassen. Wenn der Wahlvorstand es fordert, muss sich dieser jedoch ausweisen (vgl. § 40 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung).
Der Gesetzgeber hat, vor allem um den Ablauf der Wahl flüssiger gestallten zu können, diese vereinfachte Identitätsprüfung explizit so vorgesehen.
Die von mir bemängelten Abläufe entsprechen demnach den Bestimmungen. Obwohl demnach die Rechtslage sehr klar ist, bin ich mit dieser nicht wirklich glücklich und würde mir sehr eine Änderung der entsprechenden Gesetze wünschen. Die Gefahren, die ich in dieser Herangehensweise sehe, sind deshalb meines Erachtens nicht ausgeräumt. Da sind dann allerdings andere Prozesse notwendig.
Insbesondere der »Zweifel bezüglich der Identität« lässt natürlich ein grossen Interpretationsspielraum zu. Meines Erachtens nach besteht dieser Zweifel in dem Moment, wo ich jemanden nicht persönlich kenne. Aber wie gesagt, der Interpretation dieses Satzes sind kaum Grenzen gesetzt.
2 Trackbacks
No comments yet
Post a comment
Your comment